Projektwoche: Auto steht – Kind geht

In Zusammenarbeit mit dem Elternverein starten wir im Rahmen der Verkehrserziehung eine intensive Projektwoche mit dem Ziel, vor unserem Haus mehr Sicherheit – besonders auch für SchülerInnen – zu bekommen.

Der Schlüssel dazu liegt in erster Linie darin, dass die SchülerInnen BEI JEDER WITTERUNG nach Möglichkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Öffis kommen.

Vor dem Schulhaus sichtbare und im Unterricht kind- und altersgemäß erarbeitete Themen bilden den Rahmen dieser Projektwoche.

 

Erklärungen zur Verkehrssituation vor dem Schulhaus

 

Einbahn

Von der Weidachstraße kommend darf man ab der Schule Weidach nur noch in Richtung Landstraße ausfahren. Dadurch soll gefährliches Rückwärtsfahren und Umkehren im sensiblen Schulbereich ausgeschlossen werden.

 

Zickzacklinien

Auf (NICHT NEBEN) diesen gelben Zickzacklinien ist das Parken verboten, jedoch das Halten bis zu maximal zehn Minuten erlaubt.

 

Halten und Parken verboten

Im Bereich zwischen den Beschilderungen (Anfang-Ende) ist sowohl das Parken als auch das kurze Halten nicht erlaubt.

 

Schutzweg (Zebrastreifen)

Für AutofahrerInnen gilt: FußgängerInnen müssen die Straße stets ungehindert und ungefährdet überqueren können. Daher muss der Lenkende stehen bleiben, wenn jemand queren möchte.

Für RadfahrerInnen: hier gilt dasselbe wie bei AutofahrerInnen: FußgängerInnen, die erkennbar einen Schutzweg überqueren möchten, haben gegenüber der Radfahrer Vorrang.

Für FußgeherInnen gilt: der Schutzweg darf nicht unmittelbar vor einem Fahrzeug überraschend betreten werden. Es muss klargemacht werden, dass ein Überqueren gewollt ist. Außerdem muss der Schutzweg „auf geradem Wege“ überquert werden.

 

Radweg

FußgängerInnen und sonstige Fahrzeuge dürfen Radwege nur queren aber nicht in Längsrichtung benützen. Bei der Querung abseits eines Schutzweges haben RadfahrerInnen Vorrang.

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